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Foto: VectorMine / Adobe Stock

GefährdungsbeurteilungDer Gefährdungsbeurteilungs-Navigator der VBG

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind per Gesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Angebotsnavigator der VBG weist den Weg dorthin.

Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer und wollen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, wissen aber nicht genau, wie Sie vorgehen sollen? Der VBG-Navigator hilft Ihnen dabei, aktiv zu werden. Mit wenigen Klicks gelangen Sie zu dem Angebot, das zu Ihrer aktuellen Situation passt.

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Kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können eine vereinfachte Version einer Gefährdungsbeurteilung erstellen, da sich die Anforderungen dort in der Regel von denen großer Unternehmen unterschieden. Für sie eignet sich die App „VBG PRAXIS-CHECK" oder die Branchen-PRAXIS-CHECKS im PDF-Format, mit der alle formalen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung erfüllt werden können.

Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten unterstützt die VBG zudem mit der kostenfreien KPZ-Betreuung beim Arbeitsschutz. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist eine Anmeldung im KPZ-Portal notwendig. Das Online-Tool beinhaltet Lernmodule zu arbeitsschutzrelevanten Themen sowie einen PRAXIS-CHECK, mit dem das Erlernte auf das eigene Unternehmen übertragen werden kann, um Maßnahmen für Verbesserungen zu treffen. Mit dem PRAXIS-CHECK wird zusätzlich die notwendige Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung erarbeitet.

Sobald der PRAXIS-CHECK absolviert ist, können Unternehmen die KPZ-Betreuung vollumfänglich nutzen und kostenfrei eine persönliche telefonische Beratung durch die KPZ-Hotline zu Sicherheit und Gesundheit im Betrieb in Anspruch nehmen. Diese Beratung übernehmen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Weiter Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Größeren Unternehmen hilft die VBG-Software GEDOKU bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt in allen drei Phasen – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Das Tool beinhaltet sowohl branchenunabhängige als auch -spezifische Kataloge von Gefährdungen und schlägt bewährte Schutzmaßnahmen vor. GEDOKU eignet sich auch für kleine Betriebe mit mindestens elf Beschäftigten: Für sie ist in der Software ein Musterunternehmen „Kleine Betriebe“ angelegt, das die Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen dieser Größe erleichtert.


Weiter Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten hilft die VBG-Software GEDOKU bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt in allen drei Phasen – von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation. Das Tool beinhaltet sowohl branchenunabhängige als auch -spezifische Kataloge von Gefährdungen und schlägt bewährte Schutzmaßnahmen vor.


Weiter Informationen rund um das Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung – was ist das eigentlich?
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung aller (potenziellen) Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. In Deutschland ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, unabhängig von der Unternehmensgröße oder -branche. Dafür müssen Arbeitgebende regelmäßig beurteilen, wo sich potenzielle Belastungen oder Gefahren für die Beschäftigten verbergen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, um die Beschäftigten vor den erkannten Belastungen und Gefahren zu schützen. Die Beurteilung muss alle relevanten Bereiche – wie das Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, die Räumlichkeiten, das Mobiliar und auch zum Beispiel die Software – umfassen und in einer Dokumentation festgehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Als zentrales Instrument im modernen Arbeitsschutz ermöglicht sie unternehmerisch verantwortungsvolles Handeln und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.

Wie unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung?
Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einer ganzen Reihe von Services, die dabei helfen, gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Darunter fallen auch Handlungshilfen zur Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese umfassen neben VBG-Schriften und Gefährdungskatalogen auch Formulare, Checklisten und Software-Angebote für verschiedene Tätigkeitsfelder und Branchen.

Alle VBG-Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung. Unterstützung erhalten Sie auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der Prävention in Ihrer VBG-Bezirksverwaltung. Zu der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung gelangen sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl, die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten erreichen Sie unter der Durchwahl -222.

Gefährdungsbeurteilung – was ist das eigentlich?
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung aller (potenziellen) Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. In Deutschland ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, unabhängig von der Unternehmensgröße oder -branche. Dafür müssen Arbeitgebende regelmäßig beurteilen, wo sich potenzielle Belastungen oder Gefahren für die Beschäftigten verbergen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, um die Beschäftigten vor den erkannten Belastungen und Gefahren zu schützen. Die Beurteilung muss alle relevanten Bereiche – wie das Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, die Räumlichkeiten, das Mobiliar und auch zum Beispiel die Software – umfassen und in einer Dokumentation festgehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Als zentrales Instrument im modernen Arbeitsschutz ermöglicht sie unternehmerisch verantwortungsvolles Handeln und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.

Wie unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung?
Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einer ganzen Reihe von Services, die dabei helfen, gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Darunter fallen auch Handlungshilfen zur Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese umfassen neben VBG-Schriften und Gefährdungskatalogen auch Formulare, Checklisten und Software-Angebote für verschiedene Tätigkeitsfelder und Branchen.
Unternehmen mit elf bis 50 Beschäftigten können mit dem VBG-Pflichtenkompass in 30 Minuten analysieren, wie gut die aktuellen Arbeitsbedingungen an Büroarbeitsplätzen gestaltet sind und erhalten Tipps für Verbesserungsmöglichkeiten. Mit dem Pflichtenkompass erhalten Betriebe mit wenigen Klicks eine ideale Vorbereitung auf die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.



Alle VBG-Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung. Unterstützung erhalten Sie auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der Prävention in Ihrer VBG-Bezirksverwaltung. Zu der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung gelangen sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl, die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten erreichen Sie unter der Durchwahl -222.

Gefährdungsbeurteilung – was ist das eigentlich?
Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Ermittlung aller (potenziellen) Gefährdungen, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. In Deutschland ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) jedes Unternehmen zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, unabhängig von der Unternehmensgröße oder -branche. Dafür müssen Arbeitgebende regelmäßig beurteilen, wo sich potenzielle Belastungen oder Gefahren für die Beschäftigten verbergen. Anschließend werden Maßnahmen abgeleitet, um die Beschäftigten vor den erkannten Belastungen und Gefahren zu schützen. Die Beurteilung muss alle relevanten Bereiche – wie das Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation, die Räumlichkeiten, das Mobiliar und auch zum Beispiel die Software – umfassen und in einer Dokumentation festgehalten werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Als zentrales Instrument im modernen Arbeitsschutz ermöglicht sie unternehmerisch verantwortungsvolles Handeln und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.

Wie unterstützt die VBG ihre Mitgliedsunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung?
Die VBG unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen mit einer ganzen Reihe von Services, die dabei helfen, gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz einzuhalten. Darunter fallen auch Handlungshilfen zur Planung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese umfassen neben VBG-Schriften und Gefährdungskatalogen auch Formulare, Checklisten und Software-Angebote für verschiedene Tätigkeitsfelder und Branchen.

Alle VBG-Services zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.vbg.de/gefaehrdungsbeurteilung. Unterstützung erhalten Sie auch durch die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten der Prävention in Ihrer VBG-Bezirksverwaltung. Zu der für Sie zuständigen Bezirksverwaltung gelangen sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl, die Arbeitsschutzexpertinnen und -experten erreichen Sie unter der Durchwahl -222.

Die VBG stellt verschiedene Angebote zur Erfassung psychischer Belastungen bereit:
Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet sich die Kurzanalyse im Team (KiT) an. Für größere Betriebe eignet sich das VBG-Online-Tool, mit dem Belastungsschwerpunkte in einer automatisch generierten – auf Wunsch auch anonymen – Onlineumfrage identifiziert und dann gezielt in Workshops Maßnahmen abgeleitet werden können. Die Ergebnisse lassen sich für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung als sogenannte „mitgeltende Unterlagen“ nutzen und in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung integrieren.
Bereits einen Schritt früher setzt die App esgehtumdein.team an. Sie wurde vor allem für junge Unternehmen entwickelt, die sich mit psychischer Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung noch nicht beschäftigt haben. Mit ihr lässt sich per anonymer Befragung herausfinden, wie die eigene Belegschaft die Arbeitssituation im Unternehmen bewertet. Das Tool ersetzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zwar nicht, bietet aber die Möglichkeit, unkompliziert erste Schritte dahin zu gehen.

Weitere Informationen zum Thema „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ finden Sie auf der VBG-Webseite.

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